Dienstag, 21. September 2010

OLG Naumburg: Ausbildungsunterhalt auch bei Abbruch des Studiums

Hat ein volljähriges Kind ein Studium abgebrochen, kann es trotzdem noch einige Zeit Anspruch auf Kindesunterhalt haben. Das hat das OLG Naumburg in der Entscheidung 8 WF 274/09 = FamRZ 2010,1456 festgestellt.
Zumindest für eine Übergangszeit besteht der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt weiter, wenn im Anschluss an das abgebrochene Studium eine weitere Ausbildung begonnen wird. Voraussetzung ist aber, dass das Kind zielstrebig und planvoll um die Aufnahme der weiteren Ausbildung bemüht und sich insbesondere nach Beendigung des Studiums "alsbald" um einen Ausbildungsplatz kümmert. Insoweit bezieht sich das OLG Naumburg auf  BGH, FamRZ 1998, 671.

Fokus-Familienrecht Schnell-Info zum Urteil ( zum Vergrößern anklicken):




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