Donnerstag, 26. August 2010

BGH: Abänderung eines Prozessvergleichs wegen Unterhaltsbefristung

Ein über die Zahlung von Unterhalt abgeschlossener Prozessvergleich kann, wenn mit ihm erstmals nachehelicher Unterhalt festgesetzt wurde, auch dann dahingehend abgeändert werden, dass der Unterhalt nun zu befristen ist, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse nicht geändert haben.
Das hat der BGH jetzt mit dem Urteil XII ZR 143/08 vom 26.05.2010, FamRZ 2010, 1238 (mit Anmerkung Borth, FamRZ 2010, 1316) so entschieden. Dabei ging der BGH davon aus, dass sich im konkreten Fall dem Vergleich und dem Schriftverkehr, der zum Vergleich führte, nicht entnehmen ließ, dass die Unterhaltszahlung unbefristet sein sollte. In diesem Falle ist laut BGH davon auszugehen, dass die beteiligten Ehegatten die Möglichkeit einer späteren Befristung offen halten wollten.

Quick-Info zum Urteil (zum Vergrößern anklicken):




Diesen Post als PDF herunterladen