Um die Dauer von Eilverfahren so gut wie möglich zu verkürzen hat das OLG Jena (Urteil vom 31.05.2010, Aktenzeichen 1 UF 70/10) festgestellt:
Zwar kann eine Eilentscheidung, insbesondere eine einstweilige Anordnung oft im Ergebnis die Endentscheidung schon vorwegnehmen. Deshalb müssen die zur Verfügung stehenden Aufklärungs-und Prüfungsmöglichkeiten nach Möglichkeit ausgeschöpft werden.
Die Einholung eines Sachverständigengutachtens kommt im Eilverfahren jedoch normalerweise nicht in Betracht.
Insgesamt gilt: Wegen der eingeschränkten Prüfungsmöglichkeiten kann kein Eilverfahren das Hauptsache-Verfahren ersetzen.
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