Etliche tausend in den letzten drei Jahren gefällten Urteile zum Ehegattenunterhalt müssen vermutlich auf den Prüfstand. Denn mit einer Entscheidung vom 25.01.2011 stellte das BVerfG fest, dass ein wesentlicher Baustein der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Ehegatten-Unterhaltsrecht das Rechtsstaatsprinzip verletzt.
Die Entscheidung 1 BvR 918/10 (hier auch die Pressemeldung des BVerfG dazu) stellt im Leitsatz fest:
"Die zur Auslegung des § 1578 I 1 BGB entwickelte Rechtsprechung zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" unter Anwendung der Berechnungsmethode der sogenannten Dreiteilung löst sich von dem Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts und ersetzt es durch ein eigenes Modell. Mit diesem Systemwechsel überschreitet sie die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und verletzt Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip ( Art 20 Abs. 3 GG)."
Damit bricht ein tragender Bestandteil der Unterhaltsrechtsprechung des BGH zum neuen Unterhaltsrecht einfach weg. Welche Auswirkungen das hat, ist noch nicht abzusehen. Jedenfalls steht die Bettlektüre für dieses Wochenende fest :-|
Wir werden uns an dieser Stelle kurzfristig mit einer Analyse der Entscheidung melden.