Ein wesentliches Qualitätsmerkmal von fokus-familienrecht ist es, dass sich hier nicht nur Informationen zur aktuellen Rechtsprechung der deutschen Familiengerichte finden, sondern dass wir - wo möglich - gleich zu den besprochenen Urteilen verlinken.
Dass das zulässig ist, hat jetzt das LG Hamburg (325 O 196/10) entschieden, und darauf hat der Kollege Ferner dankenswerter Weise heute hingewiesen.