Freitag, 4. Februar 2011

EMGR: Auch das österreichische Sorgerecht diskriminert die nichtehelichen Väter

Nachdem er es dem deutschen Gesetzgeber bereits mit dem Fall Zaunegger (NJW 2010, 501) ins Stammbuch geschrieben hatte, nimmt der Europäische Menschengerichtshof nun mit dem Fall Sporer (Urteil vom 03.02.2011, Az.: 35637/03, nicht rechtskräftig) auch die Österreicher ins Gebet: Das Sorgerecht nichtehelicher Väter darf nicht von der Zustimmung der Mutter abhängig sein.

Wie im Fall Zaunegger argumentiert das Gericht, dass eine nationale Vorschrift, die eine gerichtliche Einzelfallprüfung der zugunsten der Mutter bestehenden Sorgerechtsregelung ausschließt, den nichtehelichen Vater diskriminiert. Vor allem die Vorschriften im österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuch, die eine gerichtliche Prüfung der Frage, ob ein gemeinsames Sorgerecht für ein uneheliches Kind im Kindeswohlinteresse liegt, von der Zustimmung der Mutter abhängig machen, hält das Gericht mit den Rechtsgrundsätzen der MRK nicht für vereinbar.Es liege eine Verletzung von Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Art. 8 EMRK (Achtung des Privat- und Familienlebens) vor.

Damit wird - ähnlich wie in Deutschland - nun auch in Österreich Handlungsbedarf für eine Gesetzesänderung bestehen.

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