Seit der Entscheidung des BVerfG vom letzten Sommer steht die Regelung der elterlichen Sorge für nichteheliche Eltern auf der Agenda des Gesetzgebers. Um auch dem Vater auf einfachem Weg das Sorgerecht zu verschaffen, gibt es verschiedene Lösungsansätze:
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte vorgeschlagen, das Kind direkt nach der Geburt zunächst der Mutter als eindeutige Bezugsperson zuzuordnen. Zunächst soll also weiterhin die Mutter die alleinige elterliche Sorge haben. Dem Vater soll jedoch das Recht eingeräumt werden, die gemeinsame Sorge zu beantragen. Widerspricht die Mutter innerhalb von acht Wochen nicht, kommt es automatisch zur gemeinsamen Sorge; andernfalls entscheidet das Familiengericht.
Der diesem Prozedere innewohnende Automatismus stieß auf den Widerstand der Union. Nach dem Vorschlag der bayerischen Justizministerin Beate Merk soll die gemeinsame Sorge weiterhin nur durch eine gemeinsame Sorgeerklärung entstehen. Stimmt die Mutter nicht zu, soll das Gericht entscheiden.
Nun bringt die Bundesjustizministerin eine neue Version in die Diskussion ein: Der Automatismus soll bestehen bleiben, allerdings nur bei Paaren, die in einer Lebensgemeinschaft zusammen sind ( vgl. Bericht der Süddeutschen Zeitung vom heutigen Tage: "Modell für schweigende Männer"). Diese Lösung wirft allerdings mehr Probleme auf, als sie löst: Wann lebt man denn nun zusammen? Reicht eine Wochenend-"Ehe" oder eine noch flüchtigere Beziehung aus? Muss es eine Wohnung sein oder darf jeder seine eigene haben? Daher die Bitte des Praktikers: Nochmal überdenken und lieber sorgfältig arbeiten! Wir Anwälte hören es auch nicht gern, wenn man Gesetze als "Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen" für uns bezeichnet.
Wir berichten über den Fortgang der Diskussion regelmäßig weiter.
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