Hohe Anforderungen stellt das OLG München, wenn jemand wegen unzumutbarer Härte sofort geschieden werden will: Auch wenn sich der Mann sofort nach der Heirat von seiner Frau abwendet und einer Anderen die ewige Liebe schwört, muss das Trennungsjahr eingehalten werden.
Das hat das OLG München mit Urteil vom 28.07.2010, Az. 33 WF 1104/10 = FamRZ 2011, 218 so entschieden.
Die Ehefrau bekam genau drei Tage nach der Eheschließung telefonisch von einer engen Freundin mitgeteilt, ihr frisch angetrauter Mann sitze soeben neben ihr und habe ihr gerade seine Liebe offenbart. Was stimmte. Und überdies hatte er schon am Tag der Eheschließung eine entsprechende EMail an die wirkliche Dame seines Herzens geschickt - mit nämlichem Inhalt.
Für die Ehefrau ein harter Schlag? "A Guada hoids aus"(1), sagt man in Bayern, weshalb das OLG München der Frau zwar eine "erhebliche psychische Belastung" attestierte, trotzdem aber gleichwohl keine unzumutbare Härte gem. § 1565 II BGB sah. Bei Treubruch sei das nach der ständigen Rechtsprechung ohnehin nicht der Fall, wenn nicht weitere Umstände hinzutreten ( Publikmachen in der Öffentlichkeit, Treubruch in der Ehewohnung) die den Vorgang "besonders entwürdigend" machen. Mit anderen Worten - da der Ehemann mit seiner neuen Freundin nicht schon drei Tage nach der Heirat im Bekanntenkreis hausieren ging und der Treubruch nicht in der Ehewohnung geschah, während die Ehefrau das Geschenkpapier der Hochzeitsgeschenke entsorgte, musste die Frau das Trennungsjahr abwarten, bevor sie unter die Tatsache, Gegenstand einer Fehlentscheidung geworden zu sein, endlich einen Schlusstrich ziehen konnte.
(1) "Ein Guter hält es aus." In etwa gleichen Ursprungs, wie die Weisheit, dass "a Paar Watsch'n no neamds geschod" haben.
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