Freitag, 22. Oktober 2010

OLG Brandenburg: Wenn ein 12-jähriger keinen Umgang mehr haben will, kann er dazu nicht mehr gezwungen werden.

12-jährige Kinder verstehen in aller Regel die Bedeutung des Umgangsrechts. Ihr Wille ist daher zu beachten. Dieses Prinzip hat das OLG Brandenburg jetzt noch einmal deutlich gemacht.
In seiner Entscheidung vom 20.10.2009, Az. 10 UF 177/08 = FamRZ 2010, 741 stellt das Gericht noch einmal fest, dass ab einem Alter von 12 Jahren bei einem Jugendlichen eine den Umgang überhaupt ablehnende Willenshaltung bei der Gesamtabwähgung ernsthaft mit zu berücksichtigen ist, wenn für die Ablehznung subjektiv verständliche Gründe vorgebracht werden. Unter diesen Umständen kann ein erzwungener Umgang, und sei er auch begleitet, mehr schaden als nutzen.
Im zu entscheidenden Fall, war der Umgang schon während der vorausgegangenen fünf Jahre problematisch gewesen. Die Tochter hatte immer widerwillig den Umgang mit dem Vater gepflogen. Ihr Widerstand hatte sich im Laufe der Jahre immer weiter vertieft. Sie empfand den Vater als unsympatisch und aufdringlich. Nach ihren Schilderungen brauchte sie jeweils mehrere Tage, um die Umgangssituation "wegzustecken". Unter diesen Umständen war das Gericht der Meinung, dass ein weiterer Umgang nicht dem Wohl des Kindes dient, sondern es eher gefährdet. Es sprach dem Vater das Recht auf Umgang ab.

Fokus-Familienrecht Schnell-Info zum Urteil (zum Vergrößern anklicken):




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