Stirbt ein Kind, und ist es noch nicht 6 Jahre alt, dürfen im Bundesland Bremen künftig Rechtsmediziner jedes Kind, bei dem die Todesursache nicht zweifelsfrei erkennbar ist, im Wege der Obduktion untersuchen. Das hat die Bremer Bürgerschaft am 26.01.2011 mit großer Mehrheit beschlossen.
Anlass für die umstrittene Gesetzesänderung war der "Fall Kevin". Kevin war 2006 von der Polizei tot in einem Kühlschrank aufgefunden worden. Er war an den schweren Misshandlungen seines drogensüchtigen Ziehvaters gestorben.
Allerdings steht den Eltern gegen die Obduktion ein Einspruchsrecht zu. Diesen Einspruch müssen sie binnen 24 Stunden erheben. Tun sie das, entscheidet das Gericht.
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