Montag, 10. Januar 2011

Impfung gegen Schweinegrippe ist "Alltags-Sorge"

Auch wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, darf einer der beiden, bei dem sich das Kind normalerweise befindet, her gehen, und das Kind ohne Rücksprache gegen Schweinegrippe impfen lassen.Das hat das OLG Frankfurt jetzt entschieden.


In Angelegenheiten des täglichen Lebens besteht eine Alleinentscheidungsbefugnis desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt, und nur bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung müssen die anstehenden Entscheidungen im gegenseitigen Einvernehmen getroffen werden. Das gilt grundsätzlich auch für Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Damit fallen Entscheidungen im Rahmen der gewöhnlichen medizinischen Versorgung, also Vorsorge-und Routineuntersuchungen einschließlich empfohlener Schutzimpfungen regelmäßig in den Katalog der Alltagssorge.

Zwar sah auch das OLG Frankfurt in seiner Entscheidung 2 WF 117/10 v. 7.6.2010 = FamRZ 2011, 47 das Risiko nicht unerheblicher Nebenwirkungen, die eine Impfung gegen Schweinegrippe mit sich bringen kann. Das änderte aber nichts an der grundsätzlichen Einschätzung des Gerichts: Diese Nebenwirkungen könnten nicht dazu führen, dass die Impfung zu einer "Angelegenheit von erheblicher Bedeutung" im Sinne des § 1687 BGB würde.

Fokus-Familienrecht Schnell-Info zum Urteil (zum Vergrößern anklicken):


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