Dienstag, 11. Januar 2011

OLG Hamm: Reif für die Insel? O.K. - Aber die Kinder bleiben hier!

Die Eltern waren unverheiratet und gemeinsam sorgeberechtigt, die Kinder beide schulpflichtig. Die Mutter plante die Auswanderung auf eine griechische Insel. Sie wollte die Kinder mitnehmen. Das OLG Hamm übertrug das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater.
Zwar hatten die Eltern im gegenseitigen Einvernehmen die Kinder ab Januar 2010 aus der Schule abgemeldet und zur Begründung angegeben, die Mutter wolle ihren Lebensmittelpunkt im Ausland begründen. Anschließend unternahm die Mutter mit den Kindern und ihrem neuen Lebensgefährten einen mehrmonatigen Segeltörn. Als die Kinder dann im Sommer 2010 ihren Vater wieder besuchten, meldete dieser sie wieder auf deutschen Schulen an. Die Mutter beabsichtigte, sich auf einer griechischen Insel niederzulassen und die Kinder dort in eine griechisch-englisch-sprachige Schule zu schicken. Sie legte entsprechende Bildungskonzepte vor.

Angesichts dieser Situation übertrug das OLG Hamm mit Beschluss vom 15.11.2010, Az. 8 WF 240/10 (hier die Pressemeldung) das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig auf den Vater allein. Durch die beabsichtigte Übersiedlung würde Tatsachen festgeschrieben, die bei evtl. anderslautender Hauptsache-Entscheidung nur noch schwer umkehrbar seien. Eine gefestigte Lebenssituation bestehe für die Kinder bei der Mutter auf der griechischen Insel nicht. Mit dem Wechsel des Lebensmittelpunktes an den Wohnsitz des Vaters seien weniger Änderungen für die Kinder verbunden: Das deutsche Schulsystem sei ihnen bekannt; Deutsch sei außerdem ihre Muttersprache. Vor dem Hintergrund bestehender Schulprobleme der Kinder sei eine Wiedereingliederung in das deutsche Schulsystem eher möglich als eine Einschulung in einer fremden, kulturell unterschiedlichen Umgebung.

Fokus- Familienrecht Schnell-Info zum Urteil (zum Vergrößern anklicken):



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