Nachdem aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts das deutsche Sorgerecht insofern für nichtig erklärt haben, als der nichteheliche Vater Zugang zu elterlichen Sorge nur über die Zustimmung der Mutter bekommen kann, gibt es jetzt erste Überlegungen zu einer Sorgerechts-Reform:
In einer ersten Stellungnahme hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Lösung skizziert, nach der nach der Geburt die Mutter die elterliche Sorge zunächst allein innehat. Erklärt der Vater aber dann, dass er mit der Mutter zusammen in die Sorge gemeinsam ausüben will, kommt es durch diese Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht, es sei denn, die Mutter widerspricht dem Begehren des Vaters innerhalb einer Frist von acht Wochen. Tut sie das, müsse das Familiengericht entscheiden, wie die elterliche Sorge im konkreten Fall ausgestaltet werden solle.Dabei hab die Mutter darzulegen und zu beweisen, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht.
Über diesen Vorschlag sei jedoch, so die FDP-Ministerin, noch keine vollständige Einigung mit der Union erzielt. Dort wehre man sich insbesondere dagegen, dass es automatisch zur gemeinsamen Sorge komme, wenn die Mutter die Acht-Wochen-Frist verstreichen lasse.
Geplant ist, einen ersten gemeinsamen Entwurf von Union und FDP zur Sorgerechts Reform in der ersten Jahreshälfte 2011 im Bundestag zu beraten.