Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich in dieser Woche erste Gedanken um die Neugestaltung des teilweise verfassungswidrigen Sorgerechts nichtehelicher Eltern gemacht. Nach den Vorstellungen der Bundesjustizministerin soll es zu einer gemeinsamen Sorge kommen, wenn der Vater dies verlangt und die Mutter nicht binnen einer Frist von acht Wochen widerspricht. Darüber hatten wir hier berichtet.
Nun kommt ein Gegenentwurf von der bayerischen Justizministerin Frau Beate Merk: Es soll grundsätzlich bei der Alleinsorge der Mutter bleiben; zur gemeinsamen Sorge soll es nur über eine gemeinsame Sorgeerklärung kommen, so wie das bisher auch schon der Fall war. Weigert sich die Mutter aber, diese Erklärung abzugeben, könne der Vater auf Abgabe der Erklärung vor dem Familiengericht klagen. Dieses entscheidet dann, was führt das Wohl des Kindes am besten sei.
die Presseerklärung der bayerischen Justizministerin finden Sie hier.
Nach diesem Entwurf gibt es also keinen Automatismus, der zur gemeinsamen Sorge führt. Die Diskussion bleibt spannend. Wir berichten weiter, wenn sich etwas Neues tut.