Donnerstag, 13. Januar 2011

OLG Saarbrücken: Ohne ausreichenden Grund in Rente - voller Unterhalt muss weitergezahlt werden.

Wer ohne stichhaltigen Grund in Frührente geht, handelt nach Ansicht des OLG Saarbrücken unterhaltsrechtlich leichtfertig und kann sein geringeres Renteneinkommen nicht zum Anlass nehmen, einen von ihm geschuldeten Unterhalts zu kürzen.


In seinem Urteil vom 05.08.2010, Az. 6 UF 138/09 stellt das OLG Saarbrücken ausdrücklich fest, dass jemand, der unterhaltspflichtig ist, nicht einfach die arbeitsmarktpolitisch begründeten Möglichkeiten der Frühverrentung in Anspruch nehmen darf. Er muss vielmehr dafür sorgen, seine Leistungsfähigkeit möglichst lange unverändert aufrecht zu erhalten.
Wer Unterhalt zahlt, darf nur dann in Frührente gehen, wenn er dafür entweder gesundheitliche Gründe hat oder wenn Gründe für die Frühverrentung im Arbeitsverhältnis selbst liegen (z.B. Arbeitsplatz fällt ohnehin weg; mit einer Kündigung ist zu rechnen), oder wenn die Frühverrentung der ursprünglichen gemeinsamen Lebensplanung der Ehegatten entsprach.

In anderen Fällen im befreit die " Flucht in die Rente" nicht von der Verpflichtung zur Weiterzahlung des Unterhalts.

Fokus-Familien recht Schnell-Info zum Urteil (zum Vergrößern anklicken):



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