Montag, 24. Januar 2011

Neues Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsehen in Arbeit.

Die Bundesregierung hat am 20.01.2011den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Zwangsehen im Bundestag eingebracht vgl. BT-Drucks. 17/4401.
Dies meldet Beck-Aktuell unter Bezugnahme auf die Pressestelle des Deutschen Bundestages.


Der bestehende Schutz gegen Zwangsverheiratungen soll weiter verbessert werden.
Es soll ein eigenständiges Wiederkehrrecht für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen geben, die im Ausland von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten werden.
Außerdem soll ein eigenständiger Straftatbestandes gegen Zwangsheirat im Strafgesetzbuch geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Antragsfrist zur Aufhebung der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch von einem auf drei Jahre verlängert werden.

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