Freitag, 15. Juli 2011

Die "Tu-was!"-Beschwerde - Wann kann man einen Richter "anschieben"?

Untätigkeitsbeschwerde? In Zivilsachen? Weil der Prozess einfach nicht weitergeht? Obwohl in der ZPO nicht geregelt, hält sie das OLG Frankfurt  in Ausnahmefällen für zulässig, worauf CMS Hasche Sigle heute hinweisen. Voraussetzung für die "Tu-was!" -Beschwerde ist, "dass eine Untätigkeit des Vordergerichts im Sinne einer Nichtbearbeitung oder verzögerten Bearbeitung des Verfahrens anzunehmen ist und Veranlassung besteht, auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken, um einer Verzögerung für die Zukunft möglichst entgegenzuwirken."

Aber bis so ein Ausnahmefall mal eintritt, das dauert. Im entschiedenen Fall war der Beweisbeschluss im selbständigen Beweisverfahren im Dez. 2008 ergangen. Der erste Sachverständige ließ die Akte ein 3/4 Jahr rumliegen, bevor er entbunden wurde. Der zweite lehnte wegen Überlastung ab. Gegen den dritten Sachverständigen hatte der Antragsgegner (berechtigte) Vorbehalte; und der vierte Sachverständige teilte am 10.5. 2011 mit, er könne das Gutachten "frühestens in 12 Monaten" erstellen. Das OLG sah hier die Voraussetzungen für die am 05.05.2011 erhobene "Tu-was!"-Beschwerde (noch) nicht als gegeben an. Denn nicht das Gericht hat ja hier das Verfahren verzögert, sonden die Sachverständigen. Allenfalls hätte der jeweilige Richter ihnen etwas eher auf die Zehen treten können, aber macht das wirklich Sinn bei den uns bekannten und üblichen SV-Bearbeitungszeiten?
Überdies komme es lt. OLG "nicht auf eine Gesamtbetrachtung des Verfahrens an, sondern allein darauf, ob derzeit eine Untätigkeit oder verzögerte Bearbeitung durch das Ausgangsgericht vorliegt". Wenn sich die Akte also jahrelang totgelegen hat, nach einem Referatswechsel der neue Richter sich aber gleich kümmert und beim Sachverständigen nachfragt, dann geschieht ja etwas, und dann ist eine "TU-was!" Beschwerde nicht mehr möglich.

Zu den Details vgl. das aktuelle Posting bei CMS Hasche Sigle.

(C) Foto: Gerd Altmann auf www.pixelio.de