Mittwoch, 13. Juli 2011

Neues Urteil des BFH - Jetzt kann jeder den Anwalt von der Steuer absetzen!

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert! Mit Urteil von heute hat er entschieden, dass im Zivilprozess anfallende Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar sind, und zwar unabhängig vom Gegenstand des Verfahrens. Allerdings müssen die Aufwendungen "unasuweichlich" sein, was nach dem BFH dann der Fall ist, wenn die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Davon sei allerdings bereits auszugehen, wenn der Erfolg des Zivilprozesses mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Misserfolg.

Die Steuerpflichtige hatte auf Zahlung von Krankengeld geklagt und hatte verloren. Die entstandenen Prozesskosten von 10.000,00 € wollte sie von der Steuer absetzen, was das Finanzamt nicht akzeptierte. Sie klagte, verlor und ging in Revision. Der BFH hob das angegriffene Urteil auf und verwies zurück: Das FG habe zu prüfen, ob die Führung des Prozesses gegen die Krankenversicherungen aus damaliger Sicht hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt habe.

(C) Foto Thorben Wengert auf www.pixelio.de